Im allgemeinen Sprachgebrauch wird in der Landwirtschaft und im Gemüseanbau der Begriff „Sorte“ verwendet , während im Zierpflanzenbau und in der Baumpflege üblicherweise der Begriff „Kultivar“ gebräuchlich ist. Beide Begriffe haben in diesem Kontext in der Regel dieselbe Bedeutung.
In der Landwirtschaft und im internationalen Recht ist eine Pflanzensorte ein allgemeiner Begriff, der rechtlich durch den Internationalen Vertrag zum Schutz von Pflanzenzüchtungen definiert ist.
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