Ein Gericht ist ein einzelner Bestandteil eines Essens oder eine eigenständige Mahlzeit. Es wird durch Kochen aus mehreren Zutaten zusammengesetzt.
Das Wort „Gericht“ bildete sich im 13. Jahrhundert (geriht(e) = „angerichtete Speise“) von richten im Sinne von „anrichten“, „herrichten“. Damit wurde also der Vorgang der Zubereitung beschrieben.
Im Unterschied dazu ist eine Speise eine einzeln servierte Komponente (z.B. Salat, Suppe), während ein Gericht eine Kombination mehrerer Speisen ist, die zu einem vollständigen Essen zusammengefügt werden.
"Essen" ist der Oberbegriff für den Verzehr von Nahrung und eine "Mahlzeit", die aus verschiedenen kalten oder warmen Speisen zusammengestellt ist, wird regelmäßig, zu bestimmten Zeiten des Tages eingenommenes.
Ein Gericht kann als Vorspeise, Hauptgericht, Zwischengericht oder Nachspeise bezeichnet werden. Wenn dies in einer Speisekarte in einem Restaurant erwähnt wird, wird die Art des Gerichts oder der Hauptzutat nicht verraten, sondern nur der mögliche Platz - auch Gang genannt. Man kann auch von einem Gemüse-, Fisch-, Fleischgericht und so weiter sprechen. Dann wird die Art des Gerichts verraten, aber es ist noch nicht bekannt, was es als Hauptzutat enthalten wird. Genauer gesagt kann man z. B. von einem Auberginen- oder Hühnergericht sprechen. Mit diesen Namen weiß der Gast oder die Gäste, welche Hauptzutat zu erwarten ist.
Da ein Gericht auf viele verschiedene Arten zubereitet werden kann, können die Geschmacksrichtungen von einem Gastgeber, einem Kellner oder dem Koch selbst näher erläutert werden.
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